Version 1.2
Wattzubi – Digitale Lernplattform
Anbieter:
Bärendorff GbR
Eibenweg 5
93164 Laaber
Deutschland
Vertreten durch die Gesellschafter Moritz Bär und Lewin von Beckedorff
E-Mail: info@wattzubi.de
Stand: 25. Oktober 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der digitalen Lernplattform Wattzubi sowie für kostenpflichtige Abonnementverträge zwischen der Bärendorff GbR (nachfolgend „Wattzubi“) und ihren Kunden.
(2) Wattzubi richtet sich sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Soweit Bestimmungen ausschließlich für eine dieser Kundengruppen gelten, wird dies ausdrücklich angegeben.
(3) Bei einem Privatabonnement ist die Person Vertragspartner, die das Abonnement wirksam abschließt. Bei einem Firmenabonnement ist das bestellende Unternehmen Vertragspartner. Die über eine Firmenlizenz zugeordneten Auszubildenden werden dadurch nicht selbst zur Zahlung des Firmenabonnements verpflichtet.
(4) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen von Unternehmern gelten nur, soweit Wattzubi ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt hat.
(5) Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(1) Wattzubi ist eine digitale Lernplattform zur Unterstützung der beruflichen Ausbildung und Prüfungsvorbereitung, insbesondere im Ausbildungsberuf Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik.
(2) Je nach gebuchtem Tarif umfasst die Plattform insbesondere Lernfragen, Rechenaufgaben, Formelsammlungen, Lern- und Prüfungsmodi, Lernstatistiken, Tagesziele, Wattipunkte, Lernduelle und Funktionen für Ausbildungsbetriebe.
(3) Der vertraglich geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Tarif- und Leistungsbeschreibung. Gesetzliche Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit digitaler Produkte bleiben unberührt.
(4) Wattzubi dient der ergänzenden Prüfungsvorbereitung und ersetzt weder die betriebliche Ausbildung noch den Berufsschulunterricht oder praktische Unterweisungen. Ein bestimmter Prüfungserfolg wird nicht geschuldet.
(1) Für personalisierte Funktionen ist die Erstellung eines Benutzerkontos erforderlich. Die Registrierung allein begründet kein kostenpflichtiges Abonnement.
(2) Nutzer haben erforderliche Angaben zutreffend zu machen und ihre Zugangsdaten angemessen vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
(3) Benutzerkonten sind personenbezogen. Eine unberechtigte Weitergabe von Zugangsdaten ist nicht gestattet.
(4) Bei konkreten Sicherheitsrisiken oder erheblichen Vertragsverstößen kann Wattzubi erforderliche und verhältnismäßige Schutzmaßnahmen ergreifen. Gesetzliche Ansprüche der betroffenen Nutzer bleiben unberührt.
(5) Die Kündigung eines Abonnements führt nicht automatisch zur Löschung des Benutzerkontos oder der gespeicherten Lernfortschritte.
(1) Minderjährige dürfen Wattzubi unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen nutzen.
(2) Für den Abschluss eines kostenpflichtigen Privatabonnements durch einen Minderjährigen ist die gesetzlich erforderliche Einwilligung seiner gesetzlichen Vertreter einzuholen.
(3) Die Einwilligung muss das konkrete Abonnement einschließlich Preis, Zahlungsweise, anfänglicher Vertragslaufzeit, automatischer Fortsetzung, Folgeabrechnung und Kündigungsmöglichkeiten umfassen.
(4) Wattzubi überprüft die erforderliche Einwilligung durch ein geeignetes Verfahren. Ohne nachgewiesene erforderliche Einwilligung wird kein kostenpflichtiges Privatabonnement für Minderjährige freigeschaltet.
(5) Sofern der Minderjährige den Vertrag wirksam selbst abschließt, wird er Vertragspartner. Die gesetzlichen Vertreter werden durch ihre Einwilligung nicht automatisch selbst Vertragspartner oder Zahlungsschuldner.
(6) Die gesetzlichen Vorschriften zur Wirksamkeit von Verträgen Minderjähriger bleiben unberührt.
(7) Die Zuordnung eines minderjährigen Auszubildenden zu einer vom Ausbildungsbetrieb bezahlten Firmenlizenz begründet keine eigene Zahlungspflicht des Auszubildenden.
(8) Datenschutzrechtliche Einwilligungen sind von der vertragsrechtlichen Einwilligung zu unterscheiden.
(1) Die Darstellung der Tarife auf der Website oder innerhalb der App stellt grundsätzlich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
(2) Vor einer kostenpflichtigen Bestellung werden die wesentlichen Vertragsinformationen angezeigt, insbesondere Leistungsumfang, Preis, Abrechnungsintervall, anfängliche Vertragslaufzeit, automatische Fortsetzung und Kündigungsmöglichkeiten.
(3) Durch Betätigung einer eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab.
(4) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch Wattzubi zustande. Die Annahme wird dem Kunden ausdrücklich mitgeteilt. Eine reine Bestelleingangsbestätigung stellt nicht automatisch eine Vertragsannahme dar.
(5) Firmenbestellungen dürfen nur durch hierzu berechtigte Personen vorgenommen werden.
(6) Die gesetzlich erforderlichen Vertragsinformationen und Bestätigungen werden dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt.
(7) Bei Nutzung eines Zahlungsdienstleisters bleibt die Bärendorff GbR Vertragspartner des Kunden.
(1) Wattzubi bietet Verbrauchern folgende Privatabonnements an:
| Tarif | Preis inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer | Anfängliche Laufzeit |
|---|---|---|
| Monatsabonnement | 7,99 € monatlich | 1 Monat |
| Jahresabonnement | 69,99 € für 12 Monate | 12 Monate |
(2) Die Entgelte werden für den jeweils vereinbarten Abrechnungszeitraum im Voraus berechnet.
(3) Nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit setzen sich die Abonnements, sofern sie nicht wirksam gekündigt wurden, auf unbestimmte Zeit fort.
(4) Beim Monatsabonnement bleibt die monatliche Abrechnung bestehen.
(5) Beim Jahresabonnement erfolgt die Abrechnung auch während der unbefristeten Fortsetzung mit 69,99 € für jeweils zwölf Monate im Voraus.
(6) Die jährliche Vorauszahlung während der unbefristeten Fortsetzung begründet keine erneute Mindestvertragslaufzeit und schränkt die Kündigungsmöglichkeit nicht ein.
(7) Bei einer Beendigung innerhalb eines vorausbezahlten Abrechnungszeitraums werden Entgelte für die Zeit nach dem wirksamen Vertragsende nach Maßgabe von § 7 anteilig erstattet.
(8) Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen bedürfen einer gesonderten wirksamen Vereinbarung. Preisänderungen bestehender Verträge erfolgen nur auf rechtlich wirksamer Grundlage.
(1) Das Monatsabonnement hat eine anfängliche Laufzeit von einem Monat.
(2) Wird es nicht wirksam zum Ende der anfänglichen Laufzeit gekündigt, setzt es sich auf unbestimmte Zeit fort.
(3) Während der unbefristeten Fortsetzung kann es jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(1) Das Jahresabonnement hat eine anfängliche Vertragslaufzeit von zwölf Monaten.
(2) Es kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende dieser anfänglichen Laufzeit ordentlich gekündigt werden.
(3) Erfolgt keine wirksame Kündigung, setzt sich das Abonnement auf unbestimmte Zeit fort.
(4) Während der unbefristeten Fortsetzung kann der Kunde jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.
(5) Die Abrechnung erfolgt weiterhin jährlich im Voraus mit 69,99 € einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(6) Die zwölfmonatigen Abrechnungszeiträume dienen ausschließlich der Zahlungsabwicklung. Sie begründen keine neue Mindestvertragslaufzeit.
(7) Eine Kündigung während der unbefristeten Fortsetzung ist unabhängig vom Beginn oder Ende eines Abrechnungszeitraums möglich.
(1) Endet ein Privatabonnement während eines bereits bezahlten Abrechnungszeitraums, erstattet Wattzubi den Anteil des vorausbezahlten Entgelts, der auf die Zeit nach dem wirksamen Vertragsende entfällt.
(2) Bei einer ordentlichen Kündigung des unbefristet fortgesetzten Jahresabonnements wird die Erstattung taggenau anhand der tatsächlichen Kalendertage des betreffenden zwölfmonatigen Abrechnungszeitraums berechnet.
(3) Es gilt folgende Berechnung:
Erstattungsbetrag = vorausbezahltes Entgelt × nicht mehr geschuldete Kalendertage ÷ gesamte Kalendertage des Abrechnungszeitraums.
(4) Maßgeblich ist der wirksame Beendigungszeitpunkt. Bei einer Beendigung innerhalb eines Kalendertages wird ein angebrochener Tag zugunsten des Kunden berücksichtigt, soweit keine gesetzlich vorrangige Regelung gilt.
(5) Der Erstattungsbetrag wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
(6) Die Erstattung bei einer ordentlichen Kündigung erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem wirksamen Vertragsende grundsätzlich über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel, soweit keine andere zulässige Erstattungsweise vereinbart wurde.
(7) Für die ordentliche Kündigung und die daraus folgende Erstattung wird keine gesonderte Bearbeitungsgebühr erhoben.
(8) Gesetzliche Erstattungsansprüche, insbesondere bei Widerruf, Nichtbereitstellung, Mängeln oder sonstigen gesetzlichen Beendigungsrechten, bleiben unberührt und gehen bei abweichenden gesetzlichen Vorgaben vor.
(1) Verbraucher können ihre Kündigung über die gesetzlich vorgeschriebene Online-Kündigungsfunktion erklären.
(2) Eine Kündigung ist außerdem in Textform, insbesondere per E-Mail an info@wattzubi.de, möglich.
(3) Eine ordentliche Kündigung bedarf keiner Begründung.
(4) Gibt der Kunde keinen Beendigungszeitpunkt an, gilt im Zweifel der frühestmögliche rechtlich zulässige Zeitpunkt.
(5) Der Eingang einer Kündigung über die Online-Kündigungsfunktion wird nach den gesetzlichen Anforderungen elektronisch bestätigt.
(6) Gesetzliche außerordentliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
(1) Für Unternehmer und Ausbildungsbetriebe gelten folgende Firmenpakete:
| Lizenzpaket | Monatlich netto | Jährlich netto |
|---|---|---|
| Bis 10 Auszubildende | 59 € | 590 € |
| Bis 25 Auszubildende | 119 € | 1.190 € |
| Bis 50 Auszubildende | 199 € | 1.990 € |
| Bis 100 Auszubildende | 329 € | 3.290 € |
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
(2) Die Lizenzgrenze bezeichnet die maximale Anzahl gleichzeitig aktiv zugeordneter Auszubildender.
(3) Berechtigte Ausbilderzugänge können im vereinbarten Firmenmodell ohne gesonderte zahlenmäßige Begrenzung eingerichtet werden.
(4) Ein Ausbilderzugang berechtigt nicht automatisch zur Bestellung, Änderung oder Kündigung kostenpflichtiger Verträge.
(5) Firmenlizenzen dürfen nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Unternehmens genutzt werden. Eine entgeltliche Weiterveräußerung an unbeteiligte Dritte ist nicht gestattet.
(6) Die Entfernung eines Auszubildenden aus der Firmenverwaltung beendet dessen Nutzungsberechtigung aus dieser Firmenlizenz. Das persönliche Benutzerkonto und die Lernfortschritte werden dadurch nicht automatisch gelöscht.
(7) Unabhängig bestehende private Nutzungsberechtigungen bleiben unberührt.
(1) Monatliche Firmenabonnements haben eine anfängliche Laufzeit von einem Monat und verlängern sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern sie nicht vor Ablauf des laufenden Vertragszeitraums gekündigt werden.
(2) Jährliche Firmenabonnements haben eine anfängliche Laufzeit von zwölf Monaten.
(3) Jährliche Firmenabonnements verlängern sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.
(4) Die Kündigung kann durch einen hierzu berechtigten Unternehmensvertreter in Textform oder über eine bereitgestellte Vertragsverwaltungsfunktion erklärt werden.
(5) Der maßgebliche Vertragszeitraum ergibt sich aus der Vertragsbestätigung.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(7) Nach Vertragsende enden die Nutzungsberechtigungen aus dem Firmenabonnement. Persönliche Benutzerkonten werden dadurch nicht automatisch gelöscht.
(1) Tarifwechsel sind möglich, soweit Wattzubi diese anbietet und die Parteien die geänderten Bedingungen wirksam vereinbaren.
(2) Vor einem kostenpflichtigen Wechsel werden der neue Preis, der Umstellungszeitpunkt und die Auswirkungen auf Laufzeit und Abrechnung angezeigt.
(3) Ein Tarifwechsel begründet nicht automatisch eine neue Mindestvertragslaufzeit.
(4) Zeitpunkt und Abrechnung eines Tarifwechsels richten sich nach der ausdrücklich vereinbarten Tarifwechselbestätigung.
(5) Bei einem Wechsel zu einem kleineren Firmenpaket muss die Anzahl aktiv zugeordneter Auszubildender spätestens zum Wirksamwerden des Wechsels innerhalb der neuen Lizenzgrenze liegen.
(6) Tarifwechsel führen nicht automatisch zur Löschung persönlicher Benutzerkonten oder Lernfortschritte.
(1) Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmethoden. Wattzubi kann hierfür den Zahlungsdienstleister Stripe einsetzen.
(2) Fälligkeit und Abrechnung richten sich nach dem vereinbarten Tarif und der vereinbarten Zahlungsweise.
(3) Firmenkunden können, soweit angeboten und freigegeben, auf Rechnung bezahlen.
(4) Bei Rechnungskauf beträgt das Zahlungsziel 14 Kalendertage ab Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung, sofern keine abweichende Zahlungsfrist wirksam vereinbart wurde.
(5) Bei genehmigtem Firmen-Rechnungskauf kann die Nutzungsberechtigung nach wirksamem Vertragsschluss und Rechnungsstellung bereits vor Zahlungseingang aktiviert werden.
(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Leistungssperren oder außerordentliche Kündigungen setzen die jeweiligen gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen voraus.
(7) Zahlungsverzug führt nicht automatisch zur Löschung persönlicher Benutzerkonten oder Lernfortschritte.
(1) Wattzubi stellt die vereinbarten digitalen Leistungen zum vertraglich geschuldeten Zeitpunkt bereit. Gesetzliche Bereitstellungspflichten bleiben unberührt.
(2) Eine Nutzungsberechtigung kann aus einem wirksamen Privatabonnement, einer gültigen Firmenlizenz oder einer gesonderten wirksamen Vereinbarung entstehen.
(3) Endet eine von mehreren unabhängig bestehenden Nutzungsberechtigungen, bleiben die übrigen gültigen Berechtigungen bestehen.
(4) Das Ende einer Firmenzuordnung oder eines Firmenabonnements führt nicht automatisch zur Löschung persönlicher Benutzerkonten.
(5) Gesetzliche Ansprüche bei Nichtbereitstellung, Verzögerung oder Mängeln bleiben unberührt.
(1) Wattzubi erfüllt die gesetzlichen Pflichten zur Bereitstellung und Aktualisierung digitaler Produkte.
(2) Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch notwendige Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen oder technische Störungen entstehen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(3) Änderungen digitaler Produkte über notwendige Aktualisierungen hinaus erfolgen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
(4) Triftige Gründe hierfür können insbesondere geänderte Sicherheitsanforderungen, technische Standards, Betriebssysteme, gesetzliche Vorgaben oder konkrete Missbrauchsrisiken sein.
(5) Änderungen auf dieser Grundlage verursachen Verbrauchern keine zusätzlichen Kosten.
(6) Wattzubi informiert Verbraucher nach den gesetzlichen Anforderungen über Änderungen und gegebenenfalls vorab auf einem dauerhaften Datenträger.
(7) Gesetzliche Rechte zur unentgeltlichen Vertragsbeendigung bleiben unberührt.
(1) Nutzer erhalten für die Dauer ihrer jeweiligen Nutzungsberechtigung ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Plattform und ihrer Inhalte.
(2) Eine unberechtigte systematische Vervielfältigung, Weiterveräußerung oder öffentliche Zugänglichmachung geschützter Inhalte ist untersagt.
(3) Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.
(4) Unbefugte Zugriffe, missbräuchliche Umgehungen von Sicherheitsmaßnahmen und gezielte Beeinträchtigungen der Plattform sind untersagt.
(5) Bei erheblichen Verstößen kann Wattzubi erforderliche und verhältnismäßige Maßnahmen im gesetzlich zulässigen Rahmen ergreifen.
(1) Wattzubi ermöglicht die Speicherung und Auswertung persönlicher Lernfortschritte im vereinbarten Funktionsumfang.
(2) Ausbildungsbetriebe können die vorgesehenen Verwaltungs- und Auswertungsfunktionen entsprechend ihren Berechtigungen nutzen.
(3) Der Zugriff auf personenbezogene Lerninformationen richtet sich nach den tatsächlich bereitgestellten Funktionen und den geltenden Datenschutzvorschriften.
(4) Eine Firmenzuordnung begründet keinen allgemeinen Anspruch auf Einsicht in private Zahlungsinformationen, Angaben gesetzlicher Vertreter oder sämtliche persönlichen Kontodaten eines Auszubildenden.
(5) Die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für betriebliche Auswertungen und Rankings sind gesondert einzuhalten.
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen.
(2) Wattzubi stellt vor Vertragsschluss die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular gesondert zur Verfügung.
(3) Für die gesetzlich erfassten online geschlossenen Verbraucherverträge stellt Wattzubi eine elektronische Widerrufsfunktion bereit.
(4) Ein Widerruf bedarf keiner Begründung und ist von einer ordentlichen Kündigung zu unterscheiden.
(5) Die Rechtsfolgen eines gewünschten Leistungsbeginns während der Widerrufsfrist richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(6) Das gesetzliche Widerrufsrecht wird durch diese AGB nicht pauschal ausgeschlossen.
(1) Die ordentliche Kündigung richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Abonnements.
(2) Gesetzliche außerordentliche Kündigungs- und sonstige Beendigungsrechte bleiben unberührt.
(3) Mit dem wirksamen Vertragsende endet die betreffende kostenpflichtige Nutzungsberechtigung.
(4) Die Behandlung personenbezogener Daten und Lernfortschritte richtet sich nach den geltenden Datenschutzvorschriften und der Datenschutzerklärung.
(5) Gesetzliche Ansprüche auf Datenbereitstellung oder Löschung bleiben unberührt.
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über Nichtbereitstellung, Mängel und Leistungsstörungen. Für Verbraucherverträge über digitale Produkte gelten insbesondere die §§ 327 ff. BGB.
(2) Wattzubi haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit die gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen vorliegen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(5) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(6) Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und bei übernommenen Garantien, bleiben unberührt.
(1) Wattzubi verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze.
(2) Weitere Informationen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung.
(3) Bei Firmenkunden richtet sich die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nach den tatsächlichen Verarbeitungsvorgängen. Soweit erforderlich, werden gesonderte Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
(4) Eine vertragsrechtliche Einwilligung gesetzlicher Vertreter ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche datenschutzrechtliche Einwilligung.
(1) Für bestehende Verträge gelten grundsätzlich die bei Vertragsschluss wirksam vereinbarten Bedingungen.
(2) Änderungen bestehender Vertragsbedingungen bedürfen einer rechtlich wirksamen Grundlage.
(3) Die bloße Veröffentlichung neuer AGB führt nicht zu einer Änderung bestehender Verträge.
(4) Wesentliche Änderungen von Preisen, Laufzeiten oder geschuldeten Leistungen bedürfen einer entsprechenden vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage.
(5) Gesetzliche Rechte bei Änderungen digitaler Produkte bleiben unberührt.
Die Bärendorff GbR ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und hierzu nicht verpflichtet.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(3) Für Unternehmer gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.